Es gibt keine systematischen Änderungen bei der Entgeltberechnung
01.01.2019
Programm 2019
Der Zusatzbeitrag zur KK wird wieder paritätisch. Ab 01.07.2019 steigt der Gleitzonenhöchstbetrag
auf 1300€.
Der Rentenversicherungsanspruch in der Gleitzone bemisst sich nach dem tatsächlichen Gehalt.
01.01.2015
Programm 2015
Ab dem 1.01.2015 ist der Zusatzbeitrag des AN zur Krankenkasse verschieden
je nach Krankenkasse.
Das Programm verwendet ab diesem Zeitpunkt die Originalbeitragsdateien der
GKV. Sie sind abgelegt unter:
C:\microlobu\mandant\KKSaetze_ges.xml
C:\microlobu\mandant\KKSaetze_upd.xml
Die Datei KKSaetze.xml wird weiter benötigt für die Jahre bis 2014 Der Zusatzbeitrag
geht in die Berechnung der LSt ein, so dass je
nach KK die Lohnsteuer verschieden sein kann.
01.01.2010
Programm 2010:
Für die Lohnsteuerbescheinigung kann die MMS GmbH ( www.mmsgmbh.de ) als Übermittler beauftragt
werden. Wenn der Auftrag 2009 erfolgt ist,
gilt er weiter (Geschäftspapier mit Steuernummer per Post, Text: "Ich
/ Wir beauftragen sie bis auf Widerruf, die LStB
zu übermitteln").
Bei Mandantenlohnbuchhaltung: Berateradresse = Datenlieferant; das FA
fragt ggf. bei dieser Adresse nach (rechtlich gibt es keine Bedenken,
der Lieferer "liefert" die Daten (Bote) aber er
"erstellt" sie nicht (keine Übernahme der Verantwortung).
Pauschalversteuerung
von Sachzuwendungen mit 30% LSt, § 37 b EStG
2007
Sachzuwendungen bis zu 10.000 € an AN und
"Geschäftsfreunde" können über die Geschenk- (44 EUR) und Nichtaufgriffsregelung (35 EUR für Kleinigkeiten) ab
2007 mit 30% pauschal versteuert werden. Sie sind
sozialversicherungsfrei.