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Handelsregisterbilanz

Die Handelsregisterbilanz für den Kleinbetrieb kann vom Buchhaltungsprogramm erstellt werden. Bei Überschreitung der Fristen verhängt nach erster Abmahnung (ca 60 €) die Bedrohungsbehörde  ein Bußgeld von € 2.500, welches das Landgericht Bonn  bei Beschwerde ohne große Nachprüfung bestätigt (z.Zt. - Januar 2010 - liegen 15.000 Fälle an).

Bei Problemen können wir die Handelsregisterbilanz gegen eine Gebühr von € 50 übermitteln (Vorkasse, Mehrzweckfeld KdNr, "HRB"). Sie müssen nur unter <Abschluss> <Handelsregisterbilanz> bei Besonderheiten ggf. die Absätze anpassen und uns die Jahres- und Vorjahressicherung per EMail zuschicken.