Achtung:
Gesicherte Berechnungen erst mit Update am 15. Oktober.
Bitte die Berechnungen vorab prüfen mit
Google Suchtext "Gleitzonenrechner 2022".
Minijobgrenze
ab 1.10.2022 € 520
Gleitzone
ab 1.10.2022 € 520,01 - € 1600
Vorweg
Gleitzonengehälter sind am 1.10.2022 auf mindestens 520,01 zu erhöhen.
Bei Gehältern bis zur neuen Grenze von 1600 Euro ist der Gleitzone zu aktivieren.
Alles andere führt zu unverhältnismäßig großem Aufwand.
Gleitzonengehälter unter 520 € in 2023 (Bestandsschutz) können mit diesem
Programm nicht berechnet werden.
Unverhältnismäßiger Aufwand bei Beibehaltung der Gleitzone:
Entgelte von € 450,01 - 520,00 können in diesem Programm bis zum
zum 31.12.2022 notdürftig fortgeführt werden.
In diesem Fall kann man unter <Personalstammdaten> ein Häkchen setzen
zum Steuerungselement "Überg.-Regel Gl 2022" (unten über <Hilfe>).
In der RV werden diese AN aber pauschaliert veranlagt:
Also Beitragsgruppe 0 im Gleitzonenjob.
Es muß eine Anmeldung bei der Knappschaft mit Pers.-Gruppe 109 erfolgen.
Auch die verbreiteteren Programme lösen diese bisher seltenen Fälle mit einer zweiten
Personalnummer. Zum 30.09.2022 und 31.12.2022 werden folglich jeweils
zwei RV-Meldungen für den AN fällig (Anmeldung BUKN mit BG 0500 bzw. 0100, PG 109)
Ummeldung KK BG 1011, 2 Jahresmeldungen). Eventuell wird die Ummeldung für die
Gleitzone mit PG 101 nicht akzeptiert. Vorgesehen ist PG 109.